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S&G Data Center GmbH – 8,0 % p.a. – Schuldverschreibung 2024/2029 | |
Dieses Dokument gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Merkmale der Schuldverschreibung einschließlich wesentlicher Risiken. Bitte lesen Sie sich diese Informationen sorgfältig durch, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen. | |
Produktgattung | Anleihe |
Produktname | 8,0 % p.a. – Schuldverschreibung 2024/2029 |
WKN / ISIN | A383V1 / DE000A383V16 |
1. Produktbeschreibung | |
Allgemeine Darstellung und Funktionsweise: Bei der 8,0 % p.a. – Schuldverschreibung 2024/2029 handelt es sich um eine Schuldverschreibung der S&G Data Center GmbH mit einer festen Laufzeit vom 01. November 2024 (einschließlich) bis zum 31. Oktober 2029 (einschließlich). Die Zinszahlung erfolgt zusammen mit der Rückzahlung zum Laufzeitende. Zum Rückzahlungstermin erfolgt die Rückzahlung zum Nennbetrag von 100,00 %. Der Anleger einer Anleihe hat einen Anspruch auf Geldzahlung gegenüber der Emittentin. Bei Erwerb der Anleihe während der Laufzeit muss der Anleger zusätzlich anteilig aufgelaufene Zinsen (Stückzinsen) entrichten. Anlageziele: Diese Anleihe richtet sich an Anleger, die eine feste Verzinsung wünschen und bereit sind, das Produkt bis zum Ende der Laufzeit zu halten. | |
2. Produktdaten | |
Angebotsfrist | 01. Dezember 2024 bis zur Vollplatzierung, |
Emissionstag | 01. Dezember 2024 |
Emissionspreis (Ausgabekurs) | 100 % des Nennbetrags |
Stückzinsen | Ab dem 02. Dezember 2024 müssen beim Erwerb der Anleihe zusätzlich Stückzinsen bezahlt werden |
Rückzahlungstermin | 07. Dezember 2029 (fünfter Bankarbeitstag nach Ende der Laufzeit) |
Rückzahlung | 100 % des Nennbetrags |
Zinssatz | 8 % p.a. |
Variable Verzinsung | 12,0 % für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr zwischen dem 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028, in dem die Emittentin ein Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) von mehr als EUR 3.600.000,00 (in Worten: drei Millionen sechshunderttausend Euro) erzielt. Das EBITDA ist der Jahresüberschuss vor Abzug von Zinsaufwand, sonstigen Finanzierungsaufwendungen, Steuern vom Einkommen und Ertrag und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen laut einer gem. § 275 HGB aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnung. |
Zinszahlungstermin |
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Währung | Euro |
Nennbetrag | EUR 1.000 |
Kleinste handelbare Einheit | 100 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00, insgesamt EUR 100.000,00 |
Ordentliches Kündigungsrecht der Emittentin | Die Emittentin kann gemäß den Anleihebedingungen die Schuldverschreibungen mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen vorzeitig zum 30. November 2027 („Kündigungszeitpunkt 2027″) sowie zum 30. November 2028 („Kündigungszeitpunkt 2028″) kündigen |
Börsennotierung | an einer deutschen Börse (durch Einbeziehung in den Freiverkehr) |
3. Emittentin | |
S&G Data Center GmbH, Europaallee 1, D-46047 Oberhausen Gesellschaftszweck: Homepage: [www.sug-data.com] | |
4. Risiken Der Anleger geht mit dem Erwerb der Schuldverschreibungen eine mittelfristige schuldrechtliche Verpflichtung ein. Er sollte daher alle in Betracht kommenden Risiken in seine Anlageentscheidung einbeziehen. Nachfolgend können nicht sämtliche, sondern nur die wesentlichen mit dem Wertpapier verbundenen Risiken ausgeführt werden. | |
Die Emittentin unterliegt dem Risiko der Marktentwicklung, insbesondere der Entwicklung des Strommarktes für Einspeisevergütungen aus Photovoltaikanlagen sowie der Entwicklung des Marktes für Kryptowährungen. Bei negativen Entwicklungen können die Erträge aus der Einspeisung von Solarstrom sinken oder ganz ausfallen. Ebenso kann bei negativen Entwicklungen der Wert der für den Betrieb der Crypto-Mining-Hardware an die Emittentin zu leistenden Vergütung in Crypto-Währungen fallen oder die Vergütung ausbleiben. Dies hat jeweils zur Folge, dass die Emittentin nicht in der Lage ist, ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und somit Zinszahlungen oder die Rückzahlung der Schuldverschreibung ganz oder teilweise ausfallen oder zeitverzögert erfolgen. Die Emittentin ist abhängig von der Erzielung von Einspeiseerlösen aus der Stromerzeugung. Diese könnten geringer ausfallen als erwartet, wenn die gesetzlich geregelten Einspeisevergütungen sinken und die Emittentin nicht in der Lage ist, den erzeugten Strom anderweitig direkt zu vermarkten. Sie ist ferner abhängig von der Erzielung von Einnahmen aus dem Crypto-Mining. Auch diese könnten geringer ausfallen als erwartet, wenn sich der Wert der als Vergütung für das Crypto-Mining erhaltenen Vergütung in Crypto-Währungen verschlechtert oder die jeweilige Crypto-Währung vollständig ihren Wert verliert. Außerdem können sich Risiken aus der Änderung des Marktpreises für die durch die Emittentin erworbenen Photovoltaik-Anlagen sowie die Crypto-Mining-Hardware ergeben, die den Wert der durch die Emittentin erworbenen Sachwerte negativ beeinflussen können. Es besteht ein Schlüsselpersonenrisiko, da die Emittentin in großem Maße auf die Leistung der Geschäftsführung und leitenden Mitarbeiter in mit ihr verbundenen Unternehmen sowie qualifizierter Dienstleister und ihrer Mitarbeiter angewiesen sind. Der Verlust eines Mitglieds der Geschäftsführungen oder leitender Mitarbeiter dieser Gesellschaften, eines Dienstleisters und deren Mitarbeiter in Schlüsselfunktionen könnte die Geschäftstätigkeit dieser Gesellschaften und damit die Emittentin wesentlich negativ beeinflussen. Aufgrund der rechtlichen und personellen Verflechtungen in der S&G Unternehmensgruppe, zu der die Emittentin gehört, besteht das Risiko, dass von den betreffenden Gesellschaften und Personen Entscheidungen getroffen werden, die nicht ausschließlich im Interesse der Emittentin und/oder ihrer Anleger liegen, weil diese Entscheidungen nicht wie zwischen fremden Dritten getroffen werden, sondern ggf. auch z.B. die Interessen anderer Gesellschaften oder von Investoren in andere Produkte der S&G Unternehmensgruppe berücksichtigen. Die Emittentin unterliegt der Haftung für verwendete Verkaufsunterlagen und / oder Beratungshaftung aus dem Vertrieb von Anlageprodukten, die zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen können. Es bestehen Risiken in Verbindung mit Fremdwährungen sowie Crypto-Währungen, da die Vergütung für das Crypto-Mining jeweils in Crypto Währung erfolgt. Dadurch ist die Emittentin dem Risiko von Wertschwankungen ausgesetzt, auf die die Emittentin keinen Einfluss hat. Die Verwendung des Emissionserlöses unterliegt zwar einer Mittelverwendungskontrolle, diese erfolgt jedoch nur nach formalen Kriterien. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der Mittelverwendungskontrolle Zahlungsfreigaben erfolgen, die nicht oder nicht vollständig mit der vorgesehenen Verwendung des Emissionserlöses übereinstimmen. Die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs ist der Höhe nach begrenzt sowie dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Rahmen einer Sicherungsübereignung der durch die Emittentin erworbenen Sachwerte (Bestandteile der Photovoltaikanlagen und Crypto-Mining-Hardware) sowie der sicherungsweisen Abtretung von durch die Emittentin gehaltenen Gesellschaftsanteilen sowie Ansprüchen aus Versicherungen, Gewährleistungen etc. besteht das Risiko, dass der tatsächliche Wert der jeweiligen Sicherheiten den durch die Emittentin und die Sicherheitentreuhänderin angenommenen und vertraglich festgelegten Wert deutlich unterschreitet. Es besteht weiterhin das Risiko, dass die jeweiligen Sicherheiten wertlos oder nicht verwertbar sind. Die Sicherheitentreuhänderin ist nicht zur Prüfung der Sicherheiten und ihres Wertes verpflichtet. Außerdem ist die Haftung der Sicherheitentreuhänderin der Höhe nach begrenzt sowie dem Grund nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Aufgrund der fehlenden Einlagensicherung besteht das Risiko des Teil- oder Totalverlustes des eingesetzten Kapitals (einschließlich nicht bedienter Zinsansprüche). Mit den Schuldverschreibungen sind keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Emittentin verbunden. Es besteht daher das Risiko, dass die Anleihegläubiger keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik der Emittentin nehmen können, insbesondere nicht auf die Verwendung des Emissionserlöses. Aufgrund der eingeschränkten Fungibilität der Schuldverschreibungen besteht das Risiko, dass die Schuldverschreibungen nur unter Inkaufnahme von erheblichen Preisabschlägen, nur sehr zeitverzögert oder gar nicht vor Fälligkeit veräußert werden können. Die Bindung der investierten Mittel ist für die Laufzeit bis zum 31. Oktober 2029 (einschließlich) festgeschrieben. Es besteht daher das Risiko, dass diese Mittel dem Anleger nicht für andere Zwecke zur Verfügung stehen und die Schuldverschreibungen nicht als Sicherheit für ein Darlehen (z.B. zur Liquiditätsbeschaffung) akzeptiert werden. Da der Emittentin ein vorzeitiges Kündigungsrecht zusteht, ist diese Anlage mit dem Risiko behaftet, dass die Schuldverschreibungen in einer für den Anleger ungünstigen Kapitalmarktsituation zurückgezahlt werden. Die Wiederanlage könnte dann nur unter für den Anleger schlechteren Bedingungen erfolgen. Die Emittentin ist nicht darin beschränkt, sich durch weitere Anleiheemissionen oder die Aufnahme weiterer Fremdmittel zusätzlich zu verschulden. Durch eine erhöhte Verschuldung ist die Emittentin erhöhten Zahlungsverpflichtungen ausgesetzt, die die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Emittentin belasten. Es besteht daher das Risiko, dass in der Folge einer Erhöhung der Verschuldung der Wert der bislang begebenen Schuldverschreibungen sinkt. Die Verwirklichung der Risiken kann zu einem Ausfall der Zinszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. | |
5. Kosten / Vertriebsvergütung | |
Erwerbskosten: Bei einem Festpreisgeschäft wird das Geschäft zwischen dem Anleger und der Bank oder Sparkasse zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart. Dieser Preis umfasst alle Erwerbskosten und enthält regelmäßig ein Entgelt in Höhe von 1,00 % des Nennbetrags der Anleihe für die Bank oder Sparkasse. Es werden keine zusätzlichen Entgelte und fremden Kosten berechnet. Diese sind mit dem Festpreis abgegolten. Wird das Geschäft im Namen einer Bank / Sparkasse oder anderen Vertriebsstelle mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen, handelt es sich um ein Kommissionsgeschäft. Das Entgelt hierfür in Höhe von bis zu 1,00% vom Nennbetrag, mindestens jedoch bis zu EUR 50,00, sowie fremde Kosten und Auslagen (z. B. Handelsplatzentgelte) werden in der Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen. Erwerbsnebenkosten, Verwahrkosten und Veräußerungskosten: Beim Erwerb einer Anleihe können Erwerbsnebenkosten, wie z. B. Börsengebühren, anfallen. Beim Erwerb der Anleihe während einer Zinsperiode müssen zusätzlich zum Kaufpreis Stückzinsen entrichtet werden. Für die Verwahrung der Wertpapiere im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der verwahrenden Bank/Sparkasse vereinbarten Kosten an (Depotentgelt). Weitere Angaben zur Höhe der Kosten erhalten Anleger von ihrer depotführenden Bank oder Sparkasse. Die bei einem späteren Verkauf anfallenden Kosten (beispielsweise Gebühren der ausführenden Stelle oder Handelsplatzentgelte) sind ebenfalls vom Anleger zu tragen. Gesamtkosten: Für die Strukturierung, die Konzeption und Prospektierung, die Ausarbeitung der Anleihebedingungen, die Koordination der Strukturierungspartner, die Platzierung und Vertriebspartnerbetreuung, die Transaktionskosten, die Herstellung der Vertriebsunterlagen, das Marketing und die Produktkommunikation, die Rechtsberatung und die sonstigen Kosten (z.B. Prospektbilligung, Börsenzulassung, Zahlstelle, Skontoführung) entstehen einmalige und laufende Beratungs- und Dienstleistungskosten in Höhe von 10 % bezogen auf das gesamte Emissionsvolumen. | |
6. Besteuerung | |
Einmalige oder laufende Erträge sowie Gewinne aus der Veräußerung, Einlösung bzw. Rückzahlung unterliegen der Kapitalertragsteuer sowie gegebenenfalls dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Die steuerliche Behandlung hängt dabei von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung steuerlicher Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater. | |
7. Emissionsvolumen | |
bis zu EUR 30.000.000,00 | |
8. Verwendung des Netto-Emissionserlöses | |
Errichtung von Photovoltaik (PV) – Anlagen | |
9. Sonstige Hinweise | |
Die Anleihe unterliegt keiner Einlagensicherung. Dieses Produktinformationsblatt richtet sich ausschließlich an Empfänger innerhalb Deutschlands und gibt allein die wesentlichsten Informationen zu dem Produkt wieder, ohne dieses vollständig darzustellen. Die in diesem Produktinformationsblatt enthaltenen Produktinformationen sind keine Empfehlung zum Erwerb oder Verkauf der Anleihe und können eine individuelle Beratung des Anlegers durch einen Anlageberater nicht ersetzen. Um weitere ausführlichere Informationen, insbesondere zu den Inhaberschuldverschreibungen der Emittentin, zur Struktur und zum Geschäftsmodell der S&G Data Center GmbH, zu erhalten, sollten potenzielle Anleger die durch die Emittentin herausgegebenen Verkaufsunterlagen einschließlich der Anleihebedingungen vom [01.12.2024] und die Finanzberichte der Emittentin lesen. Diese Dokumente können bei der Emittentin S&G Data Center GmbH, Europaallee 1, D-46047 Oberhausen, E-Mail-Adresse: anleihe@sug-data.com, kostenfrei angefordert werden. |
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